Mitgliedschaft

Wir freuen uns immer neue Mitglieder in unseren Verein und unsere Abteilungen aufnehmen zu können!

Unsere Konditionen richten sich nach der Beitragsordnung und Satzung des SGV Murr.

Beitragshöhe

Mitgliedsbedingungen

Beitrag (monatlich)

Mitglied Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr)

8,00€

Mitglied Erwachsene Ermäßigt

(Schule, Ausbildung, Studium)

6,50€

Familie

Mind. ein Erwachsener

Erstes Kind der Familie

Zweites Kind der Familie

jedes weitere Kind

(Kinder gelten bis zum 18. Lebensjahr)

Siehe oben.

6,50€

3,00€

Beitragsfrei

Rentner (ab dem 63. Lebensjahr)

Rentnerinnen (ab dem 60. Lebensjahr)

5,00€

Ehrenmitglieder

0,00€

Bundesfreiwilligendienst

Beitragsfrei, auf die Dauer des Dienstes.

Mitglied Erwachsene

8,00€

monatlich

(ab dem 18. Lebensjahr)

Mitglied Erwachsene Ermäßigt

6,50€

monatlich

(Schule, Ausbildung, Studium)

Familienpreise

(Kinder gelten bis zum 18. Lebensjahr)

Weitere Konditionen

Aufnahmebeitrag 15,00 €

Der Aufnahmebeitrag (Verw.-Kostenbeitrag) gilt für alle Altersgruppen und ist mit dem ersten Beitrag fällig.

Beitragserhebung

Die Beitragserhebung erfolgt per Lastschrifteinzug, ab dem 01.01.2014 nach dem gesetzlich vorgeschriebenen SEPA- Lastschriftverfahren immer zum 31.01. eines Jahres. Wird dem Lastschrifteinzugsverfahren nicht zugestimmt und keine Einzugsermächtigung erteilt, so wird mit der Beitragsrechnung eine Bearbeitungsgebühr von je  5,00€ erhoben.

Eine Bearbeitungsgebühr wird unabhängig von einer Bearbeitungsgebühr der Kreditinstitute erhoben, wenn trotz erteilter Einzugsermächtigung, der Lastschrifteinzug aus Gründen, die der SGV Murr nicht zu vertreten hat, durch das Kreditinstitut nicht ausgeführt oder durch den Kontoinhaber widerrufen wird. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ für jede nicht einzugsfähiger Beitragserhebung erhoben.

Mahnung

Bei jeder Mahnung werden Mahngebühren von je 5,00€ erhoben.

Mitgliedsbeitrag

Diese werden jeweils zum 31.01. eines Jahres eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Hierbei verwenden wir die uns vom Mitglied vorliegende Einzugsermächtigung sowie die Mitgliedsnummer und die Mandatsreferenz. Bei Eintritt während des Jahres wird der anteilige Beitrag nach Ausstellung der Beitrittserklärung eingezogen. Dieser erfolgt jeweils zum nächsten Monatsersten. Bei Rücklastschriften wird mit der 1. Mahnung an das Mitglied ein zweiter Beitragseinzug mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt.

Mitgliedsbestimmungen

Mitglied des SGV Murr kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur dann in den SGV Murr aufgenommen, wenn ein Elternteil bereits Mitglied ist odergleichzeitig wird. Bei Personen unter 18 Jahren muss der Mitgliedsantrag vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein

Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt nach schriftlicher Anmeldung zum Ersten des Eintrittsmonat auf Wunsch jedoch auch zu einem früheren Termin. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen des SGV Murr und derjenigen Verbände, denen der SGV Murr selbst als Mitglied angehört.

Die Mitgliedschaft wird mit Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags wirksam.