Beitragshöhe
| Mitgliedschaft | Anmerkung | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| Einzelnes Mitglied | ||
| Erwachsene (ab 18 J.) | – | 8,00 Euro |
| Jugendliche (ab 12 J.) | Schule, Ausbildung | 6,50 Euro |
| Kinder (bis 12 J.) | Ein Elternzeit muss Mitglied sein | 6,50 Euro |
| Rentner (ab 63 J.) | – | |
| Rentnerinnen (ab 60 J.) | – | 5,00 Euro |
| Ehrenmitglieder | – | beitragsfrei |
| Bundesfreiwilligendienst | Dauer des Dienstes | beitragsfrei |
| Familientarif | ||
| Mindestens ein Erwachsener | siehe oben | |
| Erstes Kind der Familie | Kinder bis 18 J. | 6,50 Euro |
| Zweites Kind der Familie | Kinder bis 18 J. | 3,00 Euro |
| Jedes weitere Kind der Familie | Kinder bis 18 J. | beitragsfrei |
Weitere Konditionen
Aufnahmebeitrag 15 Euro
Der Aufnahmebeitrag (Verwaltungskostenbeitrag) gilt für alle Altersgruppen und ist mit dem ersten Beitrag fällig.
Beitragserhebung
Die Beitragserhebung erfolgt per Lastschrifteinzug, seit 2014 nach dem gesetzlich vorgeschriebenen SEPA- Lastschriftverfahren immer zum 31. Januar eines Jahres. Wird dem Lastschrifteinzugsverfahren nicht zugestimmt und keine Einzugsermächtigung erteilt, so wird mit der Beitragsrechnung eine Bearbeitungsgebühr von je 5 Euro erhoben.
Eine Bearbeitungsgebühr wird unabhängig von einer Bearbeitungsgebühr der Kreditinstitute erhoben, wenn trotz erteilter Einzugsermächtigung, der Lastschrifteinzug aus Gründen, die der SGV Murr nicht zu vertreten hat, durch das Kreditinstitut nicht ausgeführt oder durch den Kontoinhaber widerrufen wird. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für jede nicht einzugsfähiger Beitragserhebung erhoben.
Mahnung
Bei jeder Mahnung werden Mahngebühren von je 5 Euro erhoben.
Mitgliedsbeitrag
Diese werden jeweils zum 31. Januar eines Jahres eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Hierbei verwenden wir die uns vom Mitglied vorliegende Einzugsermächtigung sowie die Mitgliedsnummer und die Mandatsreferenz. Bei Eintritt während des Jahres wird der anteilige Beitrag nach Ausstellung der Beitrittserklärung eingezogen. Dieser erfolgt jeweils zum nächsten Monatsersten. Bei Rücklastschriften wird mit der ersten Mahnung an das Mitglied ein zweiter Beitragseinzug mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt.
Mitgliedsbestimmungen
Mitglied des SGV Murr kann jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur dann in den SGV Murr aufgenommen, wenn ein Elternteil bereits Mitglied ist oder gleichzeitig wird. Bei Personen unter 18 Jahren muss der Mitgliedsantrag vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein.
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt nach schriftlicher Anmeldung zum Ersten des Eintrittsmonats, auf Wunsch jedoch auch zu einem früheren Termin. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied den Satzungen des SGV Murr und derjenigen Verbände, denen der SGV Murr selbst als Mitglied angehört.
Die Mitgliedschaft wird mit Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags wirksam.
